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Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen – Ermittlung der Opfergrenze
Mit hat der BFH in der Sache VI R 31/11 NWB UAAAE-10339 entschieden, dass die Berechnung der nach § 33a EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen bei Selbständigen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen ist.
Im Streitfall erzielte der Kläger im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Unterhaltszahlungen (4.284 €) an seine Mutter, mit der er nicht in einem Haushalt lebt, als außergewöhnliche Belastung geltend. Er hat eine am geborene Tochter. Wegen der sog. Opfergrenze ließ das Finanzamt jedoch lediglich einen Betrag von 1.379 € zum Abzug nach § 33a EStG zu.
Dem liegt folgende Berechnung zugrunde:
Einkünfte im Streitjahr: 18.892 €;
Steuern (einschließlich Steuervorauszahlungen): 8.587 €;
Nettoeinkommen: 9.848 €;
davon 14 % = 1.379 €.
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Entgegen der Auffassung des Klägers seien bei einem Gewerbetreibenden nur die gewerblichen Einkünfte des laufenden Jahres, die in diesem Veranlagungszeitraum geleisteten laufenden Einkommensteuervorauszahlungen sowie auch die in diesem Veranlagungszeitraum für Vorjahre geleisteten Einkommensteuernachzahlungen be...