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EU-Kommission schlägt neue Vorschriften für Gutscheine vor
[i]Mücke, NWB 20/2010 S. 1596 Die EU-Kommission hat am vorgeschlagen, die MwSt-Vorschriften der EU zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten steuerlich gleichbehandelt werden (s. Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/464).
Mit [i]Fehlende EU-Regelung führt zu ProblemenGutscheinen werden in der EU jährlich mehr als 52 Mrd. € umgesetzt. Vorbezahlte Telekommunikationsdienste machen fast 70 % dieses Markts aus, dann folgen Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine. Derzeit gibt es jedoch keine MwSt-Vorschriften der EU für die Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen. Die Mitgliedstaaten haben daher in diesem Bereich eigene Verfahren entwickelt. Diese sind nicht aufeinander abgestimmt und verursachen Probleme. Wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen verwendet wird, ist nicht immer klar, an welchem Ort der mit dem Gutschein bewirkte Umsatz zu besteuern ist. Dies gilt zum Beispiel für international tätige Hotelunternehmen, die mit Gutscheinen für Unterkünfte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten werben.
Die Kommission [i]Ziel: Definition „Gutschein” und Harmonisierung des Orts der Besteuerungschlägt zum einen vor, die Definition des Begriffs „Gutschein” für MwSt-Zwe...