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Beratungsfallen für Steuerberater in der betrieblichen Altersversorgung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-10063 In Deutschland haben etwa 18 Mio. Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Rahmen des Betriebsrentengesetzes eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen. Dabei trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für den umgewandelten Betrag und dessen Schicksal im Rahmen des Durchführungswegs. Seit Neuestem sorgen zusätzlich die Vorgaben der Europäischen Union für Verunsicherung. Steuerberater tragen als wichtiger Dienstleister eine hohe Verantwortung und sollten deshalb stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sein, auch um eigene Haftungsrisiken zu beherrschen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Leistungen des Steuerberaters im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
[i]Vielfache Einflüsse auf BAVDie betriebliche Altersversorgung (BAV) ist ein kompliziertes Konstrukt aus arbeitsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen, versicherungsrechtlichen und steuerlichen Problemkreisen, die es – auch aufgrund stetiger und oft wechselnder Rechtsprechung sowie veränderter Steuertatbestände – schwierig macht, den Durchblick zu behalten.
Die Rechtsberatung kann der Steuerberater als Nebenleistung der Steuerberatung erbringen (§ 5 RDG), um keine Zulassungserfordernisse auszulösen. De...