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Beratungsfallen für Steuerberater in der betrieblichen Altersversorgung
Warnung vor Interessenskonflikten und Prüfung der Arbeitgeberinformationen
Eine betriebliche Altersversorgung ist richtig und notwendig, in Form der Entgeltumwandlung sogar ein gesetzlicher Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. In Deutschland haben etwa 18 Mio. Arbeitnehmer entsprechende Abschlussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsrentengesetzes. Der Arbeitgeber trägt dabei die volle Verantwortung für den umgewandelten Betrag und dessen Schicksal im Rahmen des Durchführungswegs. Die Leitsätze des Bundesarbeitsgerichts betrachten den umgewandelten Betrag – auch den aus der Gehaltsumwandlung – weiterhin als (vorenthaltenen) Arbeitslohn, für den der Arbeitgeber (als Entgeltschuldner) haften muss, insbesondere dafür, dass der Betrag richtig, rechtssicher und wenigstens werterhaltend angelegt wird. Und in den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionsfonds sowie bei Kostenverteilungen (u. a. bei Zillmerung) waren bisweilen erhebliche Nachschussverpflichtungen die Folge – sei es, um Wertverluste (z. B. durch Finanzkrise und fehlerhafte Geldanlage) aufzufangen, sei es, weil bestimmte Pflichten und Rechtsgrundsätze nicht beachtet wurden. Seit Neuestem sorgen die Vorgaben der Europäischen Union für zusätzliche Verunsicherung. Steuerberater tragen al...