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Darlehen mit fallenden Zinssätzen bei ordentlichem Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
I. Sachverhalt
Die U GmbH nimmt am bei der Bank B ein Tilgungsdarlehen mit vierjähriger Laufzeit über 1 Mio € auf. Die jährlichen nachschüssigen Zinsen sind wie folgt:
Für 01 und 02 jeweils 8,67 % = 86.700 €.
Für 03 und 04 jeweils 3,00 % = 30.000 €.
Der Effektivzinssatz des Darlehens beträgt 6,00 % und entspricht genau den sich unter Beachtung der Bonität der U GmbH ergebenden Marktverhältnissen bei Vertragsabschluss. Die Zinskurve ist im Wesentlichen flach, relevante Unterschiede zwischen dem Zinssatz für einjährige und dem für vierjährige Laufzeiten bestehen nicht. Das Marktzinsniveau ändert sich zwischen 1. 1. und kaum.
Der Darlehensvertrag sieht nur für die Darlehens nehmerin ein ordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann U erstmals zum , sodann zum , das Darlehen vorzeitig tilgen. Zugunsten der Bank ist nur ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart. Weder für den Fall der ordentlichen Kündigung noch für den der außerordentlichen ist eine Erstattung von im Verhältnis zur Effektivverzinsung zu viel gezahlten Zinsen vereinbart.
II. Fragestellung
Sind die Zinsen für 01 in vollem Umfang aufwandswirksam oder ist der über die Effektivverzinsung h...