Rückstellungen von A-Z
[i]NWB Datenbank: www.nwb.deRückstellungen sind von jeher eine besondere Herausforderung für das betriebliche Rechnungswesen – nicht zuletzt durch das BilMoG. Mit über 150 Stichwörtern stehen Ihnen in der NWB Datenbank die „Rückstellungen von A-Z” bei allen Zweifelsfragen zur Seite – von der Abbruchverpflichtung bis zur Zuwendung.
Über 150 Rückstellungsstichwörter in der NWB Datenbank
Aufgrund ihres Volumens auf der Passivseite und ihrer Gestaltbarkeit kommt den Rückstellungen erhebliche Bedeutung zu. So ist es nicht verwunderlich, dass Rückstellungen häufig Fragen aufwerfen. Hilfestellung geben Ihnen die „Rückstellungen von A-Z” mit über 150 Rückstellungsstichwörtern.
Informieren [i]Aktualisiert: Rückstellungen von A-Z: Drohende Verluste NWB CAAAC-48179 Sie sich z. B. aktuell zu Rückstellungen für drohende Verluste:
„Das BMF hat seine Auffassung zu Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen veröffentlicht: In der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte, die nicht sofort zu erstatten sind, sondern erst mit zukünftig zu erhebenden Entgelten zu verrechnen sind, seien nicht im Rahmen einer Rückstellung zu berücksichtigen.
Dauerschuldverhältnisse sind schwebende Geschäfte. Verpflichtungen hieraus dürfen nur passiviert werden, soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung durch Erfüllungsrückstände gestört ist. Solch einen Erfüllungsrückstand verneint das BMF jedoch ausdrücklich, da die in der Vergangenheit zu viel vereinnahmten Entgelte vereinbarungsgemäß erst in der Zukunft periodenübergreifend zu verrechnen seien” (NWB KAAAD-97583).
Die [i]„Rückstellungen von A-Z” auf Ihrer StartseiteAutoren WP/StB Frank Zeidler und StB'in Sonja Mißbach haben das Stichwort aktualisiert und neue Rechtsprechung eingearbeitet.
[i]Übersicht unter NWB EAAAD-87369 Ein Übersichtsdokument zu allen Rückstellungsstichwörtern finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB EAAAD-87369.
Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 435
HAAAE-09371