Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung; | Steuerfreiheit von Sportlereinkünften aus Frankreich und Griechenland
(1) Einkünfte eines Berufssportlers, die anlässlich öffentlicher Darbietungen in Frankreich erzielt werden, können als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gem. Art. 12 Abs. 2 Satz 2 DBA-Frankreich nur in Frankreich besteuert werden. Dies gilt gem. Art. 1 Abs. 2 Nr. 2e DBA-Frankreich auch für Zwecke der Gewerbesteuer. Die inländ. Qualifikation der Einkünfte von Berufssportlern als solche aus Gewerbebetrieb ist insoweit unbeachtlich. (2) Einkünfte eines Berufssportlers, die anlässlich öffentlicher Darbietungen in Griechenland erzielt werden, können als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gem. Art. XI Abs. 1 Satz 3 DBA-Griechenland nur in Griechenland besteuert werden. Dies gilt gem. Art. I Abs. 1 Nr. 1 DBA-Griechenland auch für Zwecke der Gewerbesteuer. Die inländ. Qualifikation der ... BStBl II 2002, S. 271