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Berufsrecht | Zulässige geografische Werbeangabe als Kanzlei-Niedersachsen
Mit der zusatzfreien werblichen Bezeichnung als „Kanzlei-Niedersachsen” verstößt eine Anwaltssozietät nicht gegen das Sachlichkeitsgebot des § 6 BORA, da ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Rechtsuchender als Adressat dieser Werbung die Bezeichnung als rein geografische Bezeichnung versteht, die weder eine Unsachlichkeit darstellt noch eine Alleinstellung suggeriert.
Das LG Koblenz hat demgegenüber die werbliche Angabe der DGB Rechtsschutz GmbH im Internet als „größte deutsche Fachkanzlei” als wettbewerbswidrig beanstandet, weil Rechtsuchende [i]Zur neuen Berufsordnung s. Gilgan, NWB 5/2011 S. 379unter dem Begriff „Fachkanzlei” eine Sozietät verstehen, in der sich Berufsträger mit einer besonderen Fachkompetenz zusammengeschlossen haben, was bei den Rechts...