Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 20 vom Seite 1640

Höhe des dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Elterngelds

Tarek-Dominic Stumpe

Das nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bezogene Elterngeld ist gem. § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei zu belassen, es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG).

Das FG Niedersachsen musste sich in diesem Zusammenhang mit der Frage auseinandersetzen, ob und ggf. in welcher Höhe von dem Leistungsbetrag – vom Kläger bezogenes Elterngeld – der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG abzuziehen ist. Das war im zu entscheidenden Fall insoweit problematisch, als der Kläger Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG hat und die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegenden tatsächlichen Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte vom Finanzamt steuermindernd berücksichtigt worden sind.

In dem entschiedenen Fall erfasste das Finanzamt für die Ermittlung des besonderen Steuersatzes das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Elterngeld (hier 1.359 €) in voller Höhe, da eine zusätzliche Berücksichtigung des Pauschbetrags beim Elterngeld ausgeschlossen sei.

Mit Einspruch/Klage machte der Kläger geltend, das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Elterngeld sei um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu mindern, weil dieser noch nicht verbraucht sei. Die Kläger verw...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Höhe des dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Elterngelds

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen