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Europäisches Parlament plädiert für gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
[i]Freiwillig oder verpflichtend?Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer sollte künftig verpflichtend zum Einsatz kommen, empfiehlt das Europäische Parlament in einer am verabschiedeten Entschließung zum diesbezüglichen Gesetzentwurf der Kommission, die ein freiwilliges System vorsieht. S. 1653
[i]Steuererklärungen wären nur noch bei einer einzigen Stelle einzureichen; alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste können konsolidiert werdenDie EU-Kommission hatte am ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind (vgl. NWB 27/2011 S. 2275 und NWB 8/2012 S. 635). Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, weil sie ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen System berechnen müssen, erheblich gesenkt werden. Die vorgeschlagene Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Bezüglich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze ...