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Rückabwicklung eines Verkaufsgeschäfts
I. Sachverhalt
Die U GmbH veräußert Anfang Januar 01 ein nicht mehr benötigtes Grundstück des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 2 Mio € für einen Preis von 6 Mio € an den Immobilienspekulanten I. I möchte das Grundstück parzellieren und danach gewinnbringend weiterveräußern.
Objektive, begründbare erhöhte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des I bestehen zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht. Der Kaufpreis ist in sechs jeweils zum Quartalsultimo fälligen Raten à 1 Mio €, beginnend ab , zu entrichten. I rechnet damit, die notwendige Liquidität für die Quartalszahlungen teils durch Bankzwischenkredite, teils durch Veräußerungserfolge besorgen zu können. Für den Fall der nicht vollständigen Zahlung des Kaufpreises hat sich die U das Recht auf „Rückabwicklung” vorbehalten. Konkret hat U das Recht, bei Verzug einer Ratenzahlung um mehr als 30 Tage eine Rückübertragung des Grundstücks zum gutachterlich festzustellenden Marktpreis, maximal aber zu 6 Mio €, zu verlangen. Durch Grundbucheintragungen ist für eine dingliche Sicherung dieses Anspruchs gesorgt.
Der Grundstücksmarkt ist angesichts niedriger Zinsen und hoher Unsicherheit über die Geldwertstabilität üb...