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Zum ermäßigten Steuersatz bei Verpflegungsleistungen
Mit Beschluss vom - V R 47/10 NWB CAAAE-06357 hat sich der BFH zum ermäßigten Steuersatz bei Verpflegungsleistungen für Kindergärten geäußert. Hierbei wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH näher konkretisiert, was für die Praxis gerade auch im Hinblick auf Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bedeutsam sein kann.
Der Urteilsfall: Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2004 bis 2006 einen Menüservice. Er versorgte aufgrund eines mit einer Gemeinde abgeschlossenen Dienstleistungs- und Verpflegungsvertrags in H mehrere Schulen und Kindergärten mit warmen Mahlzeiten. Nach dem vom FG in Bezug genommenen Vertrag war die Verpflegung „auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse der Essensteilnehmer auszurichten”. Dabei hatte der Kläger auf das „Angebot eines altersgerechten und abwechslungsreichen Essens” und in den Kindertageseinrichtungen auf „abwechslungsreiche Kost” zu achten. Zur Sicherung und Kontrolle der Qualität der angebotenen Speisen waren nach Bedarf „Auswertungsgespräche” zu führen. Es waren wöchentliche Speisepläne zu erstellen. Die „festgelegten Zeiten” waren zu beachten.
Ab August 2006 versorgte der Kläger auch eine Kindertagesstätte in T...