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Abkommensberechtigung, Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte im neuen DBA NL 2012
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 322 Am ist das neue DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden (DBA NL 2012) unterzeichnet und veröffentlicht worden. Damit wird eines der ältesten niederländischen DBA (1959) ersetzt durch ein neues, OECD-konformes, DBA. Aus der Perspektive der Niederlande wird ein Überblick über die folgenden Themen aus dem neuen Abkommen gegeben: (i) Abkommensberechtigung, (ii) Unternehmensgewinne, und (iii) Kapitaleinkünfte. In einem weiteren Beitrag dieser Schwerpunktausgabe zum neuen DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden werden die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und die damit zusammenhängenden Artikel besprochen. In diesem Beitrag werden hauptsächlich die Abweichungen im Vergleich zum alten DBA und die Abweichungen im Vergleich zum OECD-MA 2010 besprochen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Abkommensberechtigung
[i]Grundsätze der AbkommensberechtigungDie Abkommensberechtigung ist geregelt in den Artikeln 1 und 4 DBA NL 2012. Diese beiden Artikel sind fast wortgleich mit den Artikeln des OECD-MA, mit zwei Ausnahmen in Art. 4. In Art. 4 Abs. 1 DBA NL 2012 ist der Ort der Gründung zugefügt als eines der Merkmale die – bei unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht – zur Ansässigkeit im DBA Sinne führt. Danebe...