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IWB Nr. 9 vom Seite 322

Abkommensberechtigung, Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte im neuen DBA NL 2012

Neues DBA mit den Niederlanden

Drs. Etienne Spierts und Prof. Dr. Ton Stevens

Am ist das neue DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden (DBA NL 2012) unterzeichnet und veröffentlicht worden. Damit wird eines der ältesten niederländischen DBA (1959) ersetzt durch ein neues, OECD-konformes, DBA. In diesem Beitrag geben wir aus der Perspektive der Niederlande einen Überblick über die folgenden Themen aus dem neuen Abkommen: (i) Abkommensberechtigung, (ii) Unternehmensgewinne, und (iii) Kapitaleinkünfte. Frank Dekker wird in einem weiteren Beitrag die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und die damit zusammenhängenden Artikel (Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen, Einkünfte von Künstler und Sportler, Ruhegehälter/Renten, Einkünfte aus öffentlicher Dienst usw.) besprechen. Das neue DBA NL 2012 ähnelt großenteils dem OECD-MA 2010. Deswegen werden wir in diesem Beitrag hauptsächlich die Abweichungen im Vergleich zum alten DBA und die Abweichungen in Vergleich zum OECD-MA 2010 besprechen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in

I. Abkommensberechtigung (Artikel 1 und 4 DBA NL 2012)

1. Allgemein

[i]Grundsätze der AbkommensberechtigungDie Abkommensberechtigung ist geregelt in den Artikeln 1 und 4 DBA NL 2012. Diese beiden Artikel sind fast wortgleich mit den Artikeln des OECD-MA, mit zwei Ausnahmen in Art. ...

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