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Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Gesellschaftsanteilen
Unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragene Gesellschaftsanteile werden nicht unentgeltlich i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG erworben, wenn sie weiterhin dem Nießbraucher nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zuzurechnen sind, weil dieser nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.
Voraussetzungen einer Übertragung gem. § 17 EStG
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Veräußerung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung voraus. Erfolgt eine Übertragung dagegen unentgeltlich, werden die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG dem Rechtsnachfolger für den Fall einer späteren Veräußerung zugerechnet. Voraussetzung ist auch hierfür ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit. Grundsätzlich liegt eine Übertragung vor, wenn das rechtliche Eigentum verschafft wird, also z. B. bei der ...