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KSR Nr. 5 vom Seite 11

„Weiterverkauf” von Künstlern und Künstlerprogrammen

Änderung der bisherigen Verwaltungsauffassung zum ermäßigte Steuersatz

Axel Höhmann

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung konnten Veranstalter von Theatervorführungen und Konzerten weitgehend die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG in Anspruch nehmen. Das BMF hat den Umfang der Steuerermäßigung nun eingeschränkt.

Steuermäßigung für kulturelle Leistungen

Mit Urteil vom - Rs. C-109/02 (BStBl 2004 II S. 337) hatte der EuGH entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Konzertveranstalter – wie für Ensembles – der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten muss. Das Urteil basierte auf dem Grundsatz der Steuerneutralität, wonach gleichartige Waren und Dienstleistungen, die miteinander im Wettbewerb stehen, umsatzsteuerlich gleich behandelt werden sollen. Daraufhin hatte der Gesetzgeber mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2004 I S. 3310) § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG neu gefasst. Für Umsätze aus der der Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen ermäßigt sich nach der Neufassung die Umsatzsteuer auf 7 %.

Bisherige Besteuerung der Veranstalter

Nach Auffassung der Finanzverwaltung in A 12.5 Abs. 4 UStAE ist die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten ermäßigt zu besteuern. Dies gilt auch, wenn mehrere Veranstalter tätig werden. Bei Tourneeveranstaltungen steht die Steuerermäßigung somit sowohl dem Tourneeveranst...

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