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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 AL 116/09 WA

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe hat die Beklagte einen Bedarf für Unterbringung und Fahrkosten bei Berufsschulunterricht in Blockform auch zu erbringen, wenn spätere Leistungsänderungen erfolgen. Eine solche Änderung wird auch durch Bescheide bewirkt, die nachfolgend auf die Rechtssprechung des ) erlassen wurden.

Fundstelle(n):
OAAAE-08738

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.04.2012 - L 14 AL 116/09 WA

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