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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1386/09

Gesetze: AO § 90 Abs. 1, AO § 90 Abs. 2, AO § 162, EStG § 4 Abs. 4

Abweichen von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen wegen ansonsten vorliegender offensichtlich unzutreffender Besteuerung

Leitsatz

1. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlich angefallenen Kosten für Übernachtungen im Ausland die in den Richtlinien genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, darf die Verwaltung weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anstellen und bei einem nicht unwesentlichen Unterschreiten den Ansatz der Pauschalen wegen der ansonsten vorliegenden offensichtlich unzutreffenden Besteuerung ablehnen.

2. Der in den BMF-Schreiben über die Pauschbeträge geregelte Dienstreisetypus stellt auf eine einzelne Dienstreise an einem einzelnen Tag durch eine einzelne Person ab. Anhaltspunkte für eine nicht unwesentliche Unterschreitung der Pauschbeträge bestehen daher bei Dienstreisen, in deren Rahmen zwei Personen über mehrere Tage, Wochen und sogar Monate immer wieder an den gleichen Orten den Dienstgeschäften nachgingen.

3. Zur Schätzung der Übernachtungskosten bei Beschäftigten des Baugewerbes, die die geltend gemachten Kosten für Übernachtungen im Ausland weder belegen noch Zimmer oder Hotels benennen können, in denen sie sich angeblich eingemietet haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-08536

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.01.2012 - 1 K 1386/09

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