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BBK Nr. 9 vom Seite 427

Absetzbarkeit von Biermarken

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe, Rietberg

[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

[i]Werbeaufdruck für Schützenfest Ein Unternehmer hat mit dem örtlichen Schützenverein vereinbart, dass der Verein Biermarken mit der Werbung des Unternehmens drucken darf.

Die Kosten für die Erstellung der Biermarken werden vom Schützenverein übernommen.

Die Biermarken werden anlässlich des Schützenfestes, teilweise abhängig von der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, an die Mitglieder des Schützenvereins verteilt. Dem Unternehmer werden die eingelösten Biermarken mit dem im Ausschank gültigen Getränkepreis (1,30 €/Stück) in Rechnung gestellt.

Wie können diese Biermarken steuerlich geltend gemacht werden – als Streuwerbung, als Bewirtungskosten?

Antwort

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe, Rietberg

[i]BMF, Sponsoringerlass NWB EAAAA-77324 Das Verteilen von Biermarken an Schützenvereinsmitglieder hat eine lange Tradition. Es dient im Wesentlichen der Mitgliederwerbung und öffentlichen Darstellung des Vereins, da der Empfang der Marken oft mit der Teilnahme z. B. am Schü...

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