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Gesellschafterkonten im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-08195 Die GmbH & Co. KG verfügt als Personengesellschaft anders als eine Kapitalgesellschaft nicht über ein gesetzlich vorgeschriebenes Grundkapital. Die Darstellung und Abgrenzung des Eigen- und Fremdkapitals der Gesellschaft wirft daher bei der GmbH & Co. KG – wie bei anderen Personengesellschaften – regelmäßig Probleme auf. Der Anteil des Gesellschafters am Vermögen der Gesellschaft findet seine Abbildung im Kapitalanteil. Der Kapitalanteil ist wiederum eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters darstellt. Die gesetzliche Regelung der Gesellschafterkonten wird in der Praxis regelmäßig abbedungen und durch ein Vier-Konten-Modell ersetzt. Die mit der Einordnung der Konten verbundenen Probleme und ihre Bewältigung durch den Gesellschaftsvertrag sind Gegenstand des Beitrags.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Das Vier-Konten-Modell
[i]Abbildung der Vermögensbeteiligung des GesellschaftersDie gesetzliche Regelung der Gesellschafterkonten sieht für die Komplementärin und die Kommanditisten die Führung eines beweglichen Kapitalkontos vor. Dies ist grds. unpraktisch, wenn Gewinn und Verlust sowie das Stimmrecht nach Maßgabe der Kapitalbeteiligungen ver...