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Zuflusszeitpunkt bei Gutschriften auf das Zeitwertkonto eines GmbH-Geschäftsführers
„Zeit ist Geld” – was zunächst lediglich als abgegriffener Spruch erscheint, kann bei näherer Betrachtung wohl durchaus der zutreffenden Beschreibung eines sog. Zeitwertkontos dienen. Es handelt sich dabei um langfristig angelegte Arbeitszeitkonten, in welche verschiedene Entgeltbestandteile eingebracht werden können, um umfangreichere Freistellungen – oftmals für die Zeit vor Eintritt in den Ruhestand – zu finanzieren. Für das Sozialrecht sind solche Wertguthaben ausführlich in den §§ 7b bis 7g SGB IV definiert und reguliert; diese Normen wurden in ihrer jetzigen Fassung durch das sog. Flexi-II-Gesetz vom (BGBl 2008 I S. 2940; vgl. hierzu Eilts, ) geschaffen.
Um die lohnsteuerliche Behandlung eines derartigen Kontos ging es im NWB TAAAE-07815. Geklagt hatte eine GmbH, die mit ihrem seit Dezember 2002 bestellten Geschäftsführer Ende November 2008 eine Ergänzungsvereinbarung „über die Teilnahme [...] an einem Arbeitszeitkontenmodell im Unternehmen des Arbeitgebers” geschlossen hatte. Der Geschäftsführer – steuerrechtlich Arbeitnehmer und zugleich Prokurist in einem anderen zum Konzern gehörenden Unt...