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Keine Abzinsung einer unverzinslichen Darlehensforderung bei vereinbarter anderer Gegenleistung
(1) Die nominale Unverzinslichkeit einer Darlehensforderung rechtfertigt gem. NWB GAAAE-02971 dann nicht die Annahme eines niedrigeren Teilwerts, wenn die Unverzinslichkeit vereinbarungsgemäß durch anderweitige Vorteile ausgeglichen wird. (2) Der Besteuerung ist der verwirklichte, nicht hingegen ein gedachter (fiktiver) Sachverhalt zugrunde zu legen. (3) Einen Grundsatz dergestalt, dass alle wirtschaftlich vergleichbaren Sachverhalte eine gleiche steuerliche Belastung zur Folge haben, gibt es nicht (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 7 Satz 1 GewStG).
(1) Die Klägerin (Klin.) nutzte ab 1. 10. 2003 ein Produktions- und Verwaltungsgebäude aufgrund eines für eine Gesamtmietzeit von 30 Jahren abgeschlossenen Immobilien-Leasingvertrags. Ihr sol...