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Die Rechnungslegungspraxis zur Steuerlatenzierung von Personenhandelsgesellschaften
I. Die Perspektive der Anwender
Im Streiflicht der letzten Ausgabe wurde der Regelungsgehalt des IDW RS HFA 7 zu den Steuerlatenzierungen von Personenhandelsgesellschaften aus Sicht der Bilanzierungssystematik analysiert. Das Ergebnis ist nicht sehr komfortabel für die Anwender dieses Standard-Teilbereichs ausgefallen. Man wird nach Auswegen suchen: „Was gilt nun, muss ich den Vorgaben des HFA folgen oder nicht vielmehr denjenigen der BStBK, die möglicherweise ihre gegenteilige Auffassung ebenfalls förmlich zu Papier bringen wird, oder den massiven Gegenargumenten im Schrifttum ?”
Dazu soll zunächst der Anwendungsbereich des RS HFA 7 in formaler Betrachtung rekapituliert werden. Betroffen von der Stellungnahme zur „Rückstellung für latente Steuern” (so die Bezeichnung des IDW) sind
Personen handelsgesellschaften, die nicht in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder einem ähnlichen Gebilde des § 264a HGB organisiert sind;
kleine Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB.
Nicht anzuwenden ist dagegen die genannte Standardpassage des RS HFA 7 auf
große Personenhandelsgesellschaften, die nicht dem § 264a HGB, wohl aber dem PublG unterliegen,
Kapitalgesellschafte...