Steuerlatenzierung von Personenhandelsgesellschaften ...
... und die Rechnungslegungspraxis
Im Streiflicht der letzten StuB-Ausgabe hat Hoffmann den Regelungsgehalt des IDW RS HFA 7 zu den Steuerlatenzierungen von Personenhandelsgesellschaften aus Sicht der Bilanzierungssystematik analysiert. Sein Ergebnis ist dabei nicht sehr komfortabel für die Anwender dieses Standard-Teilbereichs ausgefallen. Im aktuellen Streiflicht ab S. 289 geht Hoffmann nun auf den Verpflichtungscharakter des Standards ein. So werden die Anwender nach Auswegen dergestalt suchen: „Was gilt nun, muss ich den Vorgaben des HFA folgen oder nicht vielmehr denjenigen der BStBK, die möglicherweise ihre gegenteilige Auffassung ebenfalls förmlich zu Papier bringen wird, oder den massiven Gegenargumenten im Schrifttum?”. Das Thema bietet reichlich Sprengstoff, da doch die Meinungen des IDW und der BStBK auseinandergehen.
Aktuelle Entwicklungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung
Der Beitrag von Marx ab S. 291 zeigt zahlreiche für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgebende Entwicklungen der jüngsten Zeit auf. Dabei wird der Blick auf aktuelle Entscheidungen des BFH als wichtige Erkenntnisquelle gelenkt, die zwar in „auftragsabhängiger Einzelfertigung” entstanden sind, aber faktisch eine erhebliche Breitenwirkung entfalten. Zum anderen gilt der Blick gesetzgeberischen Vorhaben mit möglichen Auswirkungen auf die Gewinnermittlung.
Umwandlungssteuererlass
Seit der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes durch das SEStEG sind nahezu fünf Jahre vergangen, bis die Finanzverwaltung die teilweise gravierenden Änderungen zum Anlass genommen hat, den Umwandlungssteuererlass als zentrale Verwaltungsanweisung zum Umwandlungssteuerrecht zu überarbeiten und an die neue Rechtslage anzupassen. Mit Datum vom ist nun der neue Erlass am veröffentlicht worden. Der Beitrag von Middendorf/Strothenke ab S. 305 greift einige internationale Aspekte des neuen UmwSt-Erlass heraus, die kritisch zu würdigen sind. Daneben enthält der Erlass eine Reihe von bilanzsteuerlichen Aussagen, die in Abhängigkeit von der gewählten Umwandlungsform den übertragenden Rechtsträger, den übernehmenden Rechtsträger und die Anteilseigner betreffen. Die Aussagen sind vor allem im Hinblick auf einen zwangsweise entstehenden „Erwerbsgewinn” bei rückstellungsbegrenzenden Regelungen problematisch. In Einzelfällen wird man sich gegen solche „zweifelhaften” Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung im Rechtsbehelfswege wenden müssen. Dessen ungeachtet sind sie für Gestaltungen zu beachten. Diesem Aspekt widmen sich Prinz/Hütig ab S. 318.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 8/2012 Seite 1
CAAAE-07783