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Aktuelles Know-how zum umwandlungssteuerlichen Bilanzrecht
Der UmwSt-Erlass 2011 (Umwandlungssteuererlass vom - IV C 2 - S 1978 b/08/10001 NWB FAAAD-97991, BStBl 2011 I S. 1314; vgl. Ott, StuB 2012 S. 131 NWB DAAAE-02489; zu internationalen Bezügen Middendorf/Strothenke, StuB 2012 S. 305, in dieser Ausgabe) enthält eine Reihe von bilanzsteuerlichen Aussagen, die in Abhängigkeit von der gewählten Umwandlungsform den übertragenden Rechtsträger, den übernehmenden Rechtsträger und die Anteilseigner betreffen. Die Aussagen sind vor allem im Hinblick auf einen zwangsweise entstehenden „Erwerbsgewinn” bei rückstellungsbegrenzenden Regelungen problematisch. In Einzelfällen wird man sich gegen solche „zweifelhaften” Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung im Rechtsbehelfswege wenden müssen. Dessen ungeachtet sind sie für Gestaltungen zu beachten.
1. Rechtscharakter der umwandlungssteuerlichen Schlussbilanz und Wahlrechtsausübung
Je nach Umwandlungsvorgang ist das Wahlrecht auf Buchwertfortführung (ggf. auch einen Zwischenwertansatz) entweder
bei dem übertragenden Rechtsträger für die Fälle der Verschmelzung (§§ 3 und 11 UmwStG), Spaltung (§ 15 UmwStG) und den Formwechsel in eine Personengesellschaft (§ 9 UmwStG) oder
bei dem übernehmenden Rechtsträger f...