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Verwaltungsauffassung zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009
Zusammenfassung der BMF-Schreiben zum VermBG
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften des VermBG gefördert. Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers werden insbesondere durch eine staatliche Arbeitnehmersparzulage flankiert. Mit Schreiben vom - IV C 5 NWB JAAAD-99951 hat das BMF die bisher zum Fünften Vermögensbildungsgesetz ergangenen BMF-Schreiben „redaktionell” zusammengefasst. Es handelt sich dabei um die 1804 NWB RAAAB-25717, vom - IV C 5 - S 2430/09/10001 NWB BAAAD-16024, vom - IV C 5 - S 2430/09/10002 NWB UAAAD-37747 und vom - IV C 5 - 2430/11/1002 NWB UAAAD-97986. Der Beitrag fasst die aktuellen Regelungen zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1994 I S. 406), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl 2009 I S. 451), unter Berücksichtigung der Änderungen auf ab 2009 angelegten vermögenswirksamen Leistungen zusammen.
I. Geltungsbereich des VermBG
Das VermBG gilt für Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne und Auszubildende, für die deutsches Arbeitsrecht gilt (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VermBG) sowie für Heimarbeiter, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Sol...