NWB-EV Nr. 5 vom Seite 137

Vorbehaltsnießbrauch an Privatvermögen

Annette Kubiak | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Häufig übertragen Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder, wollen sich aber weiterhin die Einnahmen aus ihrem Vermögen vorbehalten, um abgesichert zu sein. Ein Gestaltungsinstrument, um Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf Kinder oder andere Angehörige zu übertragen, stellt der Vorbehaltsnießbrauch dar. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 wurde § 25 ErbStG zum aufgehoben, so dass bei der Berechnung der Schenkungsteuer die volle Nießbrauchslast in Abzug gebracht werden kann. Größere Vermögen können dadurch in vielen Fällen steuergünstig übertragen werden. Keller/von Schrenck erläutern die Grundstruktur, die zivilrechtlichen, einkommensteuer- und schenkungsteuerlichen Probleme und geben ab S. 165 Gestaltungshinweise.

Geldgeschäfte bei Freiberuflern

Während Gewerbetreibende praktisch „alles dürfen”, geht der BFH bei Freiberuflern aufgrund der Besonderheit des Berufsbilds bei Geldgeschäften wie z. B. einer Darlehensgewährung oder Bürgschaftsübernahme grundsätzlich von Geschäften aus, die dem freien Beruf wesensfremd sind und daher ihrer Art nach zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfen Geldgeschäfte doch bei der freiberuflichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Welche Voraussetzungen dazu im Einzelnen erfüllt sein müssen und welche formalen Hürden genommen werden müssen, zeigt Moritz ab S. 141 auf.

Alle Jahre wieder: Strittige Sachverhalte zur Geldanlage

Eine fortlaufende Hilfestellung gibt Kracht in seinem alljährlich wiederkehrenden Überblicksbeitrag zu den zahlreichen anhängigen Verfahren zur Geldanlage ab S. 145. Um am möglichen positiven Ausgang einzelner Prozesse zu partizipieren, sollten Sie als Berater für Ihre Mandanten den einfachen Weg zum ruhenden Einspruch nutzen. Die aktuell strittigen Sachverhalte mit Praxisrelevanz für Privatanleger sind im Beitrag aufgelistet. Darüber hinaus stehen Ihnen in der NWB Datenbank noch zahlreiche weitere praxisrelevante Sachverhalte unter der DokID NWB YAAAE-05985 zur Verfügung.

Beste Grüße

Annette Kubiak

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2012 Seite 137
NWB GAAAE-07708