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FG Düsseldorf | Europarechtskonformität der Abzugssteuer nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
Der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 steht unter Beachtung der Grundsätze, die der EuGH in seinen Urteilen vom (Rs. C-290/04, Scorpio NWB MAAAC-18790) und vom (Rs. C-345/04, Centro Equestre da Leziria Grande Lda. NWB EAAAC-46635) für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der nunmehr auch für direkte Steuern geltenden EG-Beitreibungsrichtlinie i. V. mit dem EG-Beitreibungsgesetz zum auch in den Jahren 2004 bis 2006 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang (EFG 2012 S. 127).
[i]Die zwischenstaatliche Amtshilfe lässt strukturelle Defizite des Steuervollzugs und der Steueraufsicht befürchtenIm Streit war das Steuerabzugsverfahren bei Einkünften für im Inland ausgeübte oder verwertete künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen in den Jahren 2004 bis 2006. Aus der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Scorpio” wird teilweise gefolgert, dass das Steuerabzu...