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Kosten für Inkassounternehmen
Gläubiger können die Kosten für ein Inkassounternehmen als Verzugsschaden geltend machen. Das gilt zumindest in dem Fall, wenn die Kosten für das Inkassounternehmen die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Aufwendungen nicht übersteigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (vgl. NWB HAAAE-03195).
In der NWB Datenbank steht Ihnen zu dem Thema Forderungsausfall auch das Berechnungsprogramm „Forderungsmanagement mit Kennzahlen (MS-Excel)” unter NWB JAAAC-85999 zur Verfügung.