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Solarenergie: Förderungskürzungen bereits umgesetzt
Die Bundesregierung hat die Kürzung der Solarförderung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)” Anfang April umgesetzt. Je nach Anlagengröße sinken die Einspeisevergütungen um 20 % bis 30 %. Allerdings wurden die Übergangsfristen teilweise verlängert. So gelten für einfache Dachanlagen, für die bis zum ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis Ende Juni die alten Fördersätze. Für Freiflächen-Anlagen läuft die Frist bis Ende September. Die Einspeisevergütung sinkt künftig monatlich um 1 %, wenn die neu installierte Gesamtleistung 2.500 bis 3.500 MW beträgt. Ansonsten fallen die Kürzungen höher aus.
Dennoch lohnt sich die Investition in Solaranlagen i. d. R. weiter, da die Modulpreise im gleichen Umfang oder schneller sinken als die Vergütungen. Besonders lukrativ ist der Eigenverbrauch, d...