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Mietrecht | Ausnahmslose Pflicht des Erwerbers einer Immobilie zur Rückzahlung der Mietsicherheit
Der Erwerber einer vermieteten Immobilie ist dem Mieter bei Vorliegen der Rückzahlungsreife zur Auszahlung der an den Voreigentümer geleisteten Kaution verpflichtet (§ 566a BGB). Diese Pflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Erwerber die Mietsicherheit vom Voreigentümer ausgehändigt bekommen hat oder noch erhalten kann. Im entschiedenen Fall hatte der Erwerber die Rückzahlung mit der Begründung verweigert, es sei Sache des Mieters, auf eine vom sonstigen Vermögen getrennte, insolvenzfeste Anlage der Mietsicherheit beim Vermieter zu achten. Habe er dies (wie hier) nicht getan und habe er im Insolvenzfall deshalb nur eine Insolvenzforderung (statt eines Aussonderungsrechts, § 47 InsO), trete der Erwerber nicht in die Rückzahlungsverpflichtung ein. Dem ist der BGH nicht gefolgt. Vielme...