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Leistungsindikatoren im Lagebericht
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 363§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB verpflichtet die Unternehmen, den Geschäftsverlauf im Lagebericht nicht nur darzustellen, sondern auch zu analysieren. Die Berichterstattung sollte sowohl quantitative als auch qualitative Angaben umfassen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Kennzahlen als finanzielle Leistungsindikatoren
[i]Keine gesetzliche DefinitionDas HGB definiert nicht explizit, was im Einzelnen unter einem finanziellen Leistungsindikator zu verstehen ist. Auch die Gesetzesbegründung bleibt durch bloßen Hinweis auf „Ergebnisentwicklung und Ergebniskomponenten, Liquidität und Kapitalausstattung” recht vage. Nach IDW RH HFA 1.007 sind unter finanziellen Leistungsindikatoren Kennzahlen zu verstehen, die auch für die Abschlussanalyse verwendet werden.
[i]Größen- und branchenabhängige AuswahlMittelständische Unternehmen beschränken sich in der Regel auf ca. drei Einzelangaben. Neben der Größe des Unternehmens ist bei der Auswahl auch auf die Branche abzustellen.
[i]Häufig verwendete KennzahlenFür die Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mittelständischer Unternehmen bieten sich die folgenden Kennzahlen an:
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Kennzahl | Berechnung |
Nettoumlaufvermögen = Working Capital | Umlaufvermögen - langfristiges Umlaufvermögen - kurzfristiges
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