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BBK Nr. 8 vom Seite 356

Ausweis der Mitzugehörigkeit

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl., Herne 2012, § 265 Rz. 48 ff.Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und GmbH-Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert auszuweisen. Aus Gründen der Praktikabilität führen kleinere Unternehmen häufig aber kein gesondertes Hauptbuchkonto für derartige Forderungen oder Verbindlichkeiten. Stattdessen richten sie für die Gesellschafter und verbundenen Unternehmen jeweils ein Mitbuchkonto (Debitor/Kreditor) ein. Dies ist nur ein Beispiel eines einheitlichen Sachverhalts, der aber jeweils gesondert in der Bilanz darzustellen ist. Der Beitrag zeigt anhand eines Fallbeispiels, wie sich die Mitzugehörigkeitsvermerke [i]Auswirkungen auf die E-Bilanz aus der Buchführung ableiten lassen und geht dabei auch darauf ein, welche Angaben im Hinblick auf die E-Bilanz abzuleiten sind.

I. Normativer Rahmen der Mitzugehörigkeit

1. Handelsbilanzielle Grundlagen

[i]Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungDie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) beinhalten u. a. den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der Jahresabschluss ist klar und übersichtlich aufzustellen (§ 243 Abs. 2 HGB). Insgesamt wird der Grundsatz der Klarheit im Hinblick auf di...

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