Arbeitshilfe Juni 2013

Verfassungsmäßigkeit der durch das JStG 2010 geänderten Regelung über die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer - Mustereinspruch

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Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn zu beurteilen? Ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.V.m. § 52 Abs. 12 EStG i.d.F. des JStG 2010 insoweit mit den GG unvereinbar, als die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers, welchem für dessen berufliche oder betriebliche Tätigkeit im Jahr 2007 kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, rückwirkend auf einen Jahresbetrag von 1.250 € begrenzt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-07420