Arbeitshilfe November 2013

Differenzkindergeld: Erwerbstätigkeit beider Berechtigter in den Niederlanden - Mustereinspruch

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Hat eine in den Niederlanden erwerbstätige Arbeitnehmerin für ihr Kind Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn auch der zweite Berechtigte (Vater) in den Niederlanden arbeitet?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-07356