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Steuerrecht; | Steuerbefreiungen für ambulante Pflegedienste
Der EuGH hat in der Rs. C-141/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage – ist von der Rechtsform des Stpfl., der die dort genannten ärztlichen oder arztähnlichen Leistungen erbringt, unabhängig. (2) Die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. Richtlinie 77/388/EWG erfasst Leistungen der Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft, die – auch als häusliche Leistungen – von qualifiziertem Krankenpflegepersonal erbracht werden, nicht aber Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung...