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Einkommensteuer; | Anrechnung von EU-Quellensteuern bei Kapitalerträgen
Es stellt keinen Verstoß gegen den EG-Vertrag dar, dass bei Kapitalerträgen aus anderen EU-Staaten unterhalb des deutschen Sparerfreibetrags die ausländ. Quellensteuern nach § 34c EStG nicht auf die deutsche ESt angerechnet werden, während bei den inländ. Kapitalerträgen die Anrechnung der deutschen KapSt nach § 36 Abs. 2 EStG unabhängig vom Sparerfreibetrag vorgenommen wird (, rkr., EFG 2002, S. 1391). •Hinweis: Im Streitfall minderte das FA die in- und ausländ. Kapitalerträge der Kl. um die WK und den Sparerfreibetrag bis auf 0 DM. Die einbehaltene KapSt und KSt wurden auf die ESt auf die übrigen Einkünfte angerechnet, nicht aber die ausländ. Quellensteuer. Hierfür fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Denn § 34c Abs. 1 Satz 1 (und Abs. 6 Satz 2 i. V. m. dem jeweils einschlägigen DBA) gewährt die Steue...