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Einkommensteuer; | Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG
(1) Dem Verlustausgleich gem. § 17 i. V. m. § 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG steht eine treuhänderische Beteiligung an der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht entgegen. Eine unmittelbare Beteiligung ist lediglich im Rahmen des sog. Holdingprivilegs für die Beteiligung an der die gewerblichen Leistungen erbringenden Gesellschaft erforderlich (§ 2a Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG). (2) Das Betreiben eines Golfplatzes, der auch Einheimischen zugänglich ist, dient nicht unmittelbar dem Fremdenverkehr und stellt sonach eine begünstigte Tätigkeit i. S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG dar (, rkr., EFG 2002, 1014). • Hinweis: Im Streitfall erzielte der Kl. durch Veräußerung seiner Beteiligung an einer dänischen Kapitalgesellschaft, an der er über einen Treuhänder beteiligt war, einen Verlust. Gesellschaftszweck war die Errichtung eines Go...