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Allgemeines; | besondere gerichtliche Zuständigkeiten nach Brüsseler Übereinkommen
Der EuGH hat in der Rs. C-334/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es an von einer Partei gegenüber einer anderen bei Vertragsverhandlungen freiwillig eingegangenen Verpflichtungen fehlt und dass möglicherweise ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften, namentlich diejenige, wonach die Parteien bei diesen Verhandlungen nach Treu und Glauben handeln müssen, vorliegt, bilden bei einer Klage, mit der die vorvertragliche Haftung des Beklagten geltend gemacht wird, eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung i. S. von Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens v. über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtli...