Arbeitshilfe Juli 2012

Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG von fünf bis sechs Monaten - Mustereinspruch

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Kann ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des Grundwehrdienstes als Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG gewertet werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-06897