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IWB 20/2002

Moldawien; | neues Gesetz über lokale Steuern

Das neu gefasste Gesetz über die lokalen Steuern (s. Amtsblatt der Republik Moldawien, Nr. 54-55/2002) sieht eine kommunale Steuer für Wirtschaftsunternehmen i. H. v. 10 % des Lohnfonds, mindestens i. H. v. 4 gesetzlichen Mindestlöhnen, vor. Eine Gebühr für die Niederlassung von Wirtschaftsunternehmen wird i. H. v. 200 bis 500 gesetzlichen Mindestlöhnen erhoben. Die Personenbeförderungssteuer (Autobussteuer) beträgt je nach Fahrgastplätzen zwischen 56 und 95 gesetzlichen Mindestlöhnen. Weitere lokale Steuern sind u. a. die Marktsteuer, die Reklamesteuer, die Hotelsteuer, die Lotteriespielsteuer, die Steuer auf Versteigerungen und die Hundesteuer.

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