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Einführungsschreiben zur Gelangensbestätigung
Das BMF hat einen Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung einer
sog. Gelangensbestätigung an die Verbände zur Stellungnahme geschickt.
Unter anderem sind folgende Erleichterungen geplant:
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 6b UStAEDie Gelangensbestätigung hat der Unternehmer grds. in seinen eigenen Unterlagen aufzubewahren. In bestimmten Fällen reicht es aber aus, wenn sie sich beim Spediteur befindet.
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 1 UStAEDie Gelangensbestätigung muss sich nicht zwingend aus einem einzigen Beleg ergeben.
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 6a UStAEDie Gelangensbestätigung muss nicht nach amtlichem Vordruck erbracht werden. Die Anlage zum UStAE enthält aber ein Muster.
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 6d und 6e UStAEDie auf der Gelangensbestätigung grds. erforderliche Unterschrift des Abnehmers kann in vielen Fällen durch einen Dritten ersetzt werden.
[i]Abschn. 6a. 3 Abs. 6 UStAEDie Gelangensbestätigung muss nicht für jede einzelne Lieferung erstellt werden, es sind auch Sammelbestätigungen möglich.
[i]Abschn. 6a. 3 Abs. 6a UStAEDie Gelangensbestätigung kann auch elektronisch übermittelt werden, in diesem Fall ist eine Unterschrift nicht erforderlich.
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 6d UStAEIn Versendungsfällen kann die Gelangensbestätigung ein Versendungsbeleg sein, aus dem sich die Entgegennahme des Liefergegenstands ergibt.
[i]Abschn. 6a.3 Abs. 6e UStAEWird die Ware durch Kurierdie...