Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen
Mit hat der BFH in der Sache VI R 3/11 NWB FAAAE-06369 verdeutlicht, dass zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise auch nach der Entscheidung des Großen Senats des , BStBl 2010 II S. 672) die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale (vgl. , BStBl 1979 II S. 213) weiter anzuwenden sind.
Die Klägerin, eine Lehrerin für die Fächer Mathematik, Geographie, Biologie und Kunst/Keramik/kreatives Gestalten nahm im Streitjahr 2004 an zwei vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung angebotenen und organisierten Studienreisen nach China und Paris teil. Die Reise nach China verlief über Peking (mit Stadtbesichtigung), Xian, Wuhan, Shanghai (mit Stadtbesichtigung), Kumming und die Insel Hainan bis nach Hongkong über den gesamten Südosten Chinas. Besichtigt wurden u. a. der Platz des himmlischen Friedens, die „Verbotene Stadt”, die Terrakotta-Armee, die Große Mauer und die Gräber der Ming-Dynastie sowie Klöster, Tempel und Höhlen, Landschaften und Naturreservate einschließlich einer Aufzuc...