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Änderungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet
[i]Engler, NWB 47/2012 S. 3924Am haben Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ein Änderungsprotokoll zu dem am vereinbarten Steuerabkommen unterzeichnet. In dem Steuerabkommen sind insbesondere die Nachversteuerung von deutschen Vermögenswerten bei schweizerischen Banken, eine damit verbundene Amnestie sowie eine anonyme, abgeltende Quellensteuer für künftige Kapitalerträge geregelt. [i]Abkommen soll zum 1. 1. 2013 in Kraft tretenSofern die erforderlichen parlamentarischen Zustimmungen zustande kommen, soll das Abkommen zum in Kraft treten. Das Änderungsprotokoll vom enthält im Wesentlichen folgende Ergänzungen:
Neuerungen bei der geplanten Vergangenheitsregulierung
[i]Einmaliger Steuerabzug in Höhe von mindestens 21 % bis maximal 41 % des VermögensstammsDie bisherige Fassung des Steuerabkommens sah vor, dass durch einen einmaligen Steuerabzug in Höhe von mindestens 19 % bis maximal 34 % des Vermögensstamms Straffreiheit für die Vergangenheit erlangt werden kann. Zudem gelten mit Ausnahme der Körperschaftsteuer alle Steueransprüche im Zusammenhang mit den verbuchten Vermögenswerten als erloschen, einschließlich Umsatz-, Vermögen-, Gewerbe- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Steuersätze der Einmalzahlung sind nun auf mindestens 21 % bis maximal 41 % des Vermög...