Arbeitshilfe September 2012

Beförderungsstrecke – 50 Km-Grenze: Mustereinspruch

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Unterliegen die erbrachten Beförderungsleistungen von behinderten Personen zwischen deren Wohnort und den Betreuungseinrichtungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1999? - Wie berechnet sich die 50-km-Grenze des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1999 (Einzelbetrachtung der Beförderungsstrecke je Person oder die tatsächlich gefahrenen km bei Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB VAAAE-06488