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Bewertung bei Umwidmung von Vorratsvermögen in investment properties
I. Sachverhalt
Ende 01 erwirbt die Immobilien- und Baugesellschaft B in 1A-Lage ein Grundstück zu Anschaffungskosten von 5 Mio € mit der Absicht, darauf hochpreisige Eigentumswohnungen zu bauen und zu veräußern. Das Grundstück wird als Vorratsvermögen klassifiziert.
Die Vermarktungsbemühungen beginnen sofort, gestalten sich aber nicht erfolgreich. B hat die Aufnahmefähigkeit des lokalen Marktes für hochpreisige Eigentumswohnungen überschätzt. Das Grundstück selbst hätte (bereits seit Anfang 02) einen Nettoveräußerungswert von geschätzt 4 Mio €.
Ende 02 wird die Absicht zur Wohnungsbebauung aufgegeben. Stattdessen soll eine Gewerbeimmobilie errichtet werden, um sie als investment property langfristig zu vermieten. Ein entsprechender Bauantrag wird im Januar 03 eingereicht und im März 03 positiv beschieden. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die ersten Mietverträge über das Objekt geschlossen.
Die B bewertet investment properties im cost model, d. h. zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen nach IAS 36. Nach plausiblen Ergebnisplanungen wäre auf die Anschaffungskosten von 5 Mio € keine außerplanmäßi...