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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG
Das BMF hat zur Anwendung des Schreibens vom - IV D 3 - S 7185/09/10001 NWB BAAAD-99034 zur angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnisse Stellung genommen ( NWB DAAAE-05833). Danach sind die Grundsätze des Schreibens vom auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden (vormals ).