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Außensteuerrecht; | Beteiligung i. S. des § 7 Abs. 1 und 2 AStG
Die mittelbare Beteiligung einer inl. Fondsgesellschaft über eine ausl. Publikumsgesellschaft an einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft ist bei der Anwendung der Zählregel des § 14 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 AStG zu berücksichtigen (, rkr., EFG 2002, 742). • Hinweis: Im Streitfall waren an der Schweizer X-AG zu 100 % unbeschränkt Stpfl. beteiligt. Die X-AG wiederum war zu 50 % an der A-GmbH, ebenfalls mit Sitz in der Schweiz, beteiligt. Des Weiteren war an der A-GmbH eine Schweizer Publikumsgesellschaft (SP) mit 3,56 % beteiligt. Anteile an der SP wurden über einen Fonds von einer unbeschränkt stpfl. GmbH gehalten. Streitig war, ob die A-GmbH als nachgeschaltete Zwischengesellschaft i. S. des § 14 Abs. 1 AStG zu qualifizieren ist. Dies bejahte das FG. Maßgebend ist, ob ...