Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Organschaft – Finanzverwaltung lehnt neuere BFH-Rechtsprechung ab
Nichtanwendungserlass vom 27. 12. 2011
[i]BMF, Schreiben vom 27. 12. 2011, BStBl 2012 I S. 119Das (BStBl 2012 II S. 106) zur grenzüberschreitenden Organschaft hat in der Literatur und der Finanzverwaltung für erhebliches Aufsehen gesorgt. Erkennt der BFH doch vorliegend eine ertragsteuerliche Organschaft zu einem [i]Lendewig, NWB 30/2011 S. 2539; Schulz-Trieglaff, StuB 5/2012 S. 191; Holenstein, IWB 1/2012 S. 17; NWB 14/2012 S. 1139ausländischen Organträger an. Dieses Urteil könnte – neben der aktuellen Diskussion über die Einführung einer Gruppenbesteuerung – zu einem der Sargnägel des aktuellen Organschaftsrechts werden, denn es bricht mit dem ehernen Grundsatz, dass es keine „Organschaft über die Grenze” geben könne. Diesem Grundsatz hat der BFH eine Absage erteilt, worauf die Finanzverwaltung nunmehr reagieren musste. Dies hat sie dergestalt getan, dass sie das Urteil des BFH amtlich veröffentlicht und gleichzeitig mit einem Nichtanwendungserlass vom belegt hat. Der folgende Beitrag widmet sich dem Ausgangsverfahren [i]Müller/Stöcker, Die Organschaft, NWB Verlag Herne, 8. Aufl. 2011, ISBN: 978-3-482-44608-5sowie der zu erwartenden Reaktion der Verwaltung und beleuchtet die Folgen für die Praxis.
I. Ausgangsverfahren beim FG Hessen
Das [i]Zum Sachverhalt und den Urteilsgründen beider Instanzen s. Tetzlaff/Pockelwald StuB 11/2011 S. 414 Ausgangsverfahren beim