Umsatzsteuer;
Steuerbarkeit des
„Weiterverkaufs” von Künstlern und
Künstlerprogrammen;
Umfang der Steuerermäßigung nach
§ 12 Abs. 2 Nr. 7
Buchst. a UStG;
Abschnitt 12.5 Abs. 4 des
Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Abschnitt 12.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom ( BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das ( BStBl 2012 I S. 212) geändert worden ist, Absatz 4 wie folgt gefasst:
„(4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden.”
Dieses Schreiben ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden. Für vor dem ausgeführte Leistungen der Tournee-Veranstalter wird es nicht beanstandet, wenn diese den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden bzw. angewandt haben.
BMF v. - IV D 2 -
S 7238/11/10001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 343
BB 2012 S. 866 Nr. 14
DB 2012 S. 775 Nr. 14
DStR 2012 S. 658 Nr. 13
KSR direkt 2012 S. 11 Nr. 5
StBW 2012 S. 301 Nr. 7
UR 2012 S. 335 Nr. 8
UStB 2012 S. 132 Nr. 5
CAAAE-06396